Besuchsregelung nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in unseren Altenpflegeheimen

Der Besuch in unseren Altenpflegeheimen ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
Vor jedem Zutritt ist unabhängig vom Impfstatus ein Testnachweis erforderlich
Eine gründliche Basis- und Händehygiene ist beim Betreten des Hauses durchzuführen.
Eine FFP 2 Maske, ist für die gesamte Dauer des Besuches zu tragen.
Sollten Sie kürzlich Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, ist der Zutritt nicht gestattet!