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Besuchsregelung nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in unseren Altenpflegeheimen



Der Besuch in unseren Altenpflegeheimen ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet:


Vor jedem Zutritt ist unabhängig vom Impfstatus ein Testnachweis erforderlich

  • Eine gründliche Basis- und Händehygiene ist beim Betreten des Hauses durchzuführen.

  • Eine FFP 2 Maske, ist für die gesamte Dauer des Besuches zu tragen.

Sollten Sie kürzlich Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, ist der Zutritt nicht gestattet!



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